Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
des
Gewässer- und Landschaftsverbandes Flensburger Förde
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 7 ff. des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 04.11.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird festgesetzt auf
106.000,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts wird festgesetzt auf
0,00 EUR.
§2
Es werden festgesetzt:
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Darlehensaufnahmen auf 0,00 EUR
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
- Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen
- Der Hebetermin auf den 01.08.2026
§3
Die Hebesätze der Beitragsabteilungen werden wie folgt festgesetzt:
Verbandsbeitrag auf 0,30 EUR/ha