Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

des

Gewässer- und Landschaftsverbandes Flensburger Förde

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 7 ff. des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 04.11.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird festgesetzt auf

106.000,00 EUR.

Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts wird festgesetzt auf

0,00 EUR.

§2

Es werden festgesetzt:

  1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Darlehensaufnahmen auf 0,00 EUR
  2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
  3. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen
  4. Der Hebetermin auf den 01.08.2026

 §3

Die Hebesätze der Beitragsabteilungen werden wie folgt festgesetzt:

Verbandsbeitrag auf 0,30 EUR/ha